Straßenverkehrsbehörde Unterallgäu
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Unterallgäu.
Diese Aufgabe wird in Unterallgäu über die zentrale Kreisverwaltung (Gemeinde Westerheim) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Hauptstraße 39, 87784 Westerheim
rathaus@gemeinde-westerheim.de
Mo, Mi, Fr 07:30–12:30 · Di, Do 07:30–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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