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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Waiblingen

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Waiblingen.

Diese Aufgabe wird in Waiblingen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Waiblingen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen

Mo–Mi 08:30–12:30 · Do 14:30–18:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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