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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Weil der Stadt

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Weil der Stadt.

Diese Aufgabe wird in Weil der Stadt über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Merklingen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kirchplatz 2, 71263 Weil der Stadt

Mo, Di, Do 08:00–12:00, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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