Straßenverkehrsbehörde Weilheim an der Teck
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Weilheim an der Teck.
Diese Aufgabe wird in Weilheim an der Teck über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Weilheim an der Teck) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck
Mo 07:30–12:30, Di–Fr 09:00–12:00, Di 15:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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Bewohnerparkausweis beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in Weilheim an der Teck
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Weilheim an der Teck
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Weilheim an der Teck
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