Straßenverkehrsbehörde Weinheim
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Weinheim.
Diese Aufgabe wird in Weinheim über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgerbüro Weinheim) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Di, Do 09:30–12:30, 13:30–18:00 · Mi 09:00–13:00 · Fr 08:00–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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