Straßenverkehrsbehörde Wesseling
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Wesseling.
Diese Aufgabe wird in Wesseling über die zentrale Stadtverwaltung (Neues Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling
Mo 07:30–16:00, Di 07:30–18:00, Mi 07:30–13:00, Do 07:30–16:00, Fr 07:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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