Unfallkasse
Unfallkasse Oberbergischer Kreis (zuständig für Oberbergischer Kreis)
Gesetzliche Unfallversicherung, Schulunfälle und Präventionsangebote in Oberbergischer Kreis.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Arbeitsunfall melden in Oberbergischer KreisMeldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.Tipp: Durchgangsarzt dokumentiert die Verletzung.
- Schulunfall melden in Oberbergischer KreisMeldung eines Unfalls in der Schule, auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung an die zuständige Unfallkasse.Tipp: Schule erstellt eine Unfallanzeige.
- Berufskrankheit anzeigen in Oberbergischer KreisMeldung einer Berufskrankheit durch den Arzt oder den Versicherten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.Tipp: Berufskrankheitenanzeige an die zuständige BG oder Unfallkasse.
- Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln in Oberbergischer KreisMeldung eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft und ggf. Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.Tipp: Innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall, wenn mehr als 3 Tage AU.
Zuständigkeiten
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Schulunfall
- Fahrsicherheitstraining
Weiterlesen
- Oberbergischer Kreis
- Arbeitsunfall melden in Oberbergischer Kreis
Arbeitsunfall melden – Übersicht
- Schulunfall melden in Oberbergischer Kreis
Schulunfall melden – Übersicht
- Berufskrankheit anzeigen in Oberbergischer Kreis
Berufskrankheit anzeigen – Übersicht
- Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln in Oberbergischer Kreis
Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder