Unfallkasse
Unfallkasse Trier-Saarburg (zuständig für Trier-Saarburg)
Gesetzliche Unfallversicherung, Schulunfälle und Präventionsangebote in Trier-Saarburg.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Arbeitsunfall melden in Trier-SaarburgMeldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.Tipp: Durchgangsarzt dokumentiert die Verletzung.
- Schulunfall melden in Trier-SaarburgMeldung eines Unfalls in der Schule, auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung an die zuständige Unfallkasse.Tipp: Schule erstellt eine Unfallanzeige.
- Berufskrankheit anzeigen in Trier-SaarburgMeldung einer Berufskrankheit durch den Arzt oder den Versicherten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.Tipp: Berufskrankheitenanzeige an die zuständige BG oder Unfallkasse.
- Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln in Trier-SaarburgMeldung eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft und ggf. Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.Tipp: Innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall, wenn mehr als 3 Tage AU.
Zuständigkeiten
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Schulunfall
- Fahrsicherheitstraining
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- Trier-Saarburg
- Arbeitsunfall melden in Trier-Saarburg
Arbeitsunfall melden – Übersicht
- Schulunfall melden in Trier-Saarburg
Schulunfall melden – Übersicht
- Berufskrankheit anzeigen in Trier-Saarburg
Berufskrankheit anzeigen – Übersicht
- Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln in Trier-Saarburg
Lohnnachweis an Berufsgenossenschaft übermitteln – Übersicht
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