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Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Rosenheim

Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Bad Aibling.

Bad Aibling ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rosenheim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde Rosenheim

Kontakt & Anschrift

Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim

+49 8031 392-01

Mo–Fr 08:15–12:00, Do 14:00–17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Naturschutz
  • Baumfällgenehmigung
  • Artenschutz

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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