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Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Freudenstadt

Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Horb am Neckar.

Horb am Neckar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Freudenstadt – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde Freudenstadt

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Naturschutz
  • Baumfällgenehmigung
  • Artenschutz

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