Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde – Unstrut-Hainich-Kreis (zuständig für Nottertal-Heilinger Höhen)
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Nottertal-Heilinger Höhen.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Baumfällgenehmigung beantragen in Nottertal-Heilinger HöhenGenehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.Tipp: Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.
- Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen in Nottertal-Heilinger HöhenAusnahme von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung für Tätigkeiten, die den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigen.Tipp: Mit Beschreibung der geplanten Tätigkeit und Begründung.
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Nottertal-Heilinger HöhenAusnahmegenehmigung von Verboten des BNatSchG oder Landesnaturschutzgesetzen für Eingriffe in Schutzgebiete oder Vorkommen geschützter Arten.Tipp: Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.
Zuständigkeiten
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz
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- Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
- Baumfällgenehmigung beantragen in Nottertal-Heilinger Höhen
Baumfällgenehmigung beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen in Nottertal-Heilinger Höhen
Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen – Übersicht
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Nottertal-Heilinger Höhen
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder