Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Overath.
Overath ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde Rheinisch-Bergischer KreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz
Weiterlesen
- Stadt Overath
- Baumfällgenehmigung beantragen in Overath
Baumfällgenehmigung beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen in Overath
Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen – Übersicht
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Overath
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder