Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde – Alb-Donau-Kreis (zuständig für Schelklingen)
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Schelklingen.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Baumfällgenehmigung beantragen in SchelklingenGenehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.Tipp: Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.
- Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen in SchelklingenAusnahme von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung für Tätigkeiten, die den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigen.Tipp: Mit Beschreibung der geplanten Tätigkeit und Begründung.
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in SchelklingenAusnahmegenehmigung von Verboten des BNatSchG oder Landesnaturschutzgesetzen für Eingriffe in Schutzgebiete oder Vorkommen geschützter Arten.Tipp: Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.
Zuständigkeiten
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz
Weiterlesen
- Stadt Schelklingen
- Baumfällgenehmigung beantragen in Schelklingen
Baumfällgenehmigung beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen in Schelklingen
Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen – Übersicht
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Schelklingen
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder