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Untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde Landkreis Rosenheim

Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Bad Aibling.

Bad Aibling ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rosenheim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde Rosenheim

Kontakt & Anschrift

Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim

+49 8031 392-01

Mo–Fr 08:15–12:00, Do 14:00–17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Wasserrecht
  • Brunnen
  • Gewässer
  • Abwasser

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Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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