Untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde Rems-Murr-Kreis
Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Fellbach.
Fellbach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rems-Murr-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde Rems-Murr-KreisKontakt & Anschrift
Karlstraße 3, 73614 Schorndorf
Mo–Do 07:00–15:00 · Fr 07:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser
Weiterlesen
- Stadt Fellbach
- Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen in Fellbach
Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen – Übersicht
- Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern in Fellbach
Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern – Übersicht
- Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen in Fellbach
Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen – Übersicht
- Abwassereinleitung genehmigen lassen in Fellbach
Abwassereinleitung genehmigen lassen – Übersicht
- Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen in Fellbach
Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen – Übersicht
- Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen in Fellbach
Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder