Untere Wasserbehörde Landkreis Neu-Ulm
Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Senden.
Senden ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neu-Ulm – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde Neu-UlmKontakt & Anschrift
Mo–Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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