Untere Wasserbehörde Kreis Warendorf
Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Sendenhorst.
Sendenhorst ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Warendorf – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde WarendorfKontakt & Anschrift
Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf
Mo–Do 08:00–16:00 · Fr 08:00–14:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für TerminbuchungWeiterlesen
- Stadt Sendenhorst
- Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen in Sendenhorst
Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen – Übersicht
- Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern in Sendenhorst
Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern – Übersicht
- Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen in Sendenhorst
Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen – Übersicht
- Abwassereinleitung genehmigen lassen in Sendenhorst
Abwassereinleitung genehmigen lassen – Übersicht
- Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen in Sendenhorst
Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen – Übersicht
- Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen in Sendenhorst
Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder