Untere Wasserbehörde Landkreis Starnberg
Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Starnberg.
Starnberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Starnberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde StarnbergKontakt & Anschrift
Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
buergerservice@lra-starnberg.de
Mo, Di, Do 07:00–18:00 · Mi 07:00–14:00 · Fr 07:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für TerminbuchungWeiterlesen
- Stadt Starnberg
- Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen in Starnberg
Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen – Übersicht
- Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern in Starnberg
Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern – Übersicht
- Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen in Starnberg
Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen – Übersicht
- Abwassereinleitung genehmigen lassen in Starnberg
Abwassereinleitung genehmigen lassen – Übersicht
- Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen in Starnberg
Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen – Übersicht
- Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen in Starnberg
Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder