Untere Wasserbehörde Landkreis Bad Kreuznach
Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Stromberg.
Stromberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bad Kreuznach – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde Bad KreuznachKontakt & Anschrift
Kolpingstraße 2, 67824 Feilbingert
Mi, Fr 08:00–12:00, Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00, Do 08:00–12:00, 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für TerminbuchungWeiterlesen
- Stadt Stromberg
- Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen in Stromberg
Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen – Übersicht
- Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern in Stromberg
Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern – Übersicht
- Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen in Stromberg
Regenwassernutzungsanlage genehmigen lassen – Übersicht
- Abwassereinleitung genehmigen lassen in Stromberg
Abwassereinleitung genehmigen lassen – Übersicht
- Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen in Stromberg
Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen – Übersicht
- Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen in Stromberg
Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder