Verwaltungsgericht
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (zuständig für Schleswig-Flensburg)
Amtliche Stelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht
Klagen gegen Behördenbescheide und Eilverfahren im Verwaltungsrecht für Schleswig-Flensburg.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Klage gegen einen Behördenbescheid erheben in Schleswig-FlensburgKlage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, nachdem der Widerspruch erfolglos blieb.Tipp: Klage ist erst nach erfolglosem Widerspruch zulässig (sofern kein Ausnahmefall).
- Untätigkeitsklage erheben in Schleswig-FlensburgKlage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat.Tipp: Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.
- Klage beim Verwaltungsgericht einreichen in Schleswig-FlensburgKlage gegen Verwaltungsakte (z. B. abgelehnte Baugenehmigungen, Ordnungsverfügungen) vor dem Verwaltungsgericht nach vorherigem Widerspruchsverfahren.Tipp: In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.
Zuständigkeiten
- Klage gegen Behördenbescheid
- Eilverfahren
- Verwaltungsrecht
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- Schleswig-Flensburg
- Klage gegen einen Behördenbescheid erheben in Schleswig-Flensburg
Klage gegen einen Behördenbescheid erheben – Übersicht
- Untätigkeitsklage erheben in Schleswig-Flensburg
Untätigkeitsklage erheben – Übersicht
- Klage beim Verwaltungsgericht einreichen in Schleswig-Flensburg
Klage beim Verwaltungsgericht einreichen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
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