Wohngeldamt
Wohngeldstelle – Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (zuständig für Schwarzwald-Baar-Kreis)
Amtliche Stelle: Wohngeldstelle – Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein in Schwarzwald-Baar-Kreis.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Wohngeld in Schwarzwald-Baar-KreisStaatliche Zuschussleistung für einkommensschwache Haushalte zur Deckung der Wohnkosten.Tipp: Die Mietbescheinigung fehlt in jedem zweiten Erstantrag – den Vordruck direkt beim Amt holen, nicht selbst basteln.
- Wohnberechtigungsschein in Schwarzwald-Baar-KreisBerechtigungsnachweis für den Bezug einer öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnung.Tipp: Formular mit Haushaltsgröße und gewünschter Wohnungsgröße ausfüllen.
- Wohngeld weiterbewilligen lassen in Schwarzwald-Baar-KreisAntrag auf Verlängerung des Wohngeldbezugs nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (i. d. R. 12 Monate).Tipp: Idealerweise 1–2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums.
- Lastenzuschuss beantragen in Schwarzwald-Baar-KreisZuschuss zu den monatlichen Belastungen für selbstgenutztes Wohneigentum (Pendant zum Wohngeld für Mieter).Tipp: Mit Nachweisen zu Einkommen und monatlichen Belastungen (Zinsen, Tilgung, Nebenkosten).
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