Zuständig ist in der Regel das Vermessungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Grenzstein wiederherstelllen lassen mit dem zuständigen Vermessungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grenzstein wiederherstelllen lassen.
Zuständig für: