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Behörde für Kurzzeitpflege beantragen

Zuständig ist in der Regel das Pflegekasse an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Kurzzeitpflege beantragen mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Pflegekasse

Zuständig für:

  • Pflegegrad
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen

Weitere Wege

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