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Behörde für Pflegehilfsmittel beantragen

Zuständig ist in der Regel das Pflegekasse an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Pflegehilfsmittel beantragen mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Pflegehilfsmittel beantragen.

Pflegekasse

Zuständig für:

  • Pflegegrad
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen

Weitere Wege

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