Online-Funktion des Personalausweises aktivieren beantragen
Aktivierung oder PIN-Neusetzung der eID-Online-Funktion des Personalausweises beim Bürgeramt.
Warum diese Zuständigkeit?
Für „Online-Funktion des Personalausweises aktivieren" ist Bürgeramt zuständig.
Leistung erkannt – für die zuständige Stelle vor Ort fehlt noch der Wohnort.
- Letzte Prüfung
- 26. September 2026
Benötigte Unterlagen
- Antrag oder schriftliche Anfrage
- Formular / Antrag
Bearbeitung & Antrag
- Gebühren: Gebühr variiert – siehe Amt
- Bearbeitungsdauer: 1 Tag
- Online-Antrag: nicht / nur teilweise
Sofort-Antwort
Online-Funktion des Personalausweises aktivieren beantragen
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Gebühr variiert – siehe Amt
So gehen Sie vor
- 1
Bürgeramt aufsuchen
Persönliches Erscheinen mit Personalausweis und ggf. PIN-Brief.
- 2
Aktivierung oder PIN-Reset
Mitarbeiter aktiviert die eID-Funktion oder setzt die PIN zurück.
- 3
Neue PIN setzen
Eigene 6-stellige PIN am Gerät im Bürgeramt eingeben.
Alles zu Online-Funktion des Personalausweises aktivieren beantragen
Typische Fehler vermeiden
- • PIN-Brief nicht aufbewahrt (Aktivierung ohne PIN-Brief nur am Schalter möglich)
- • Falschen Personalausweis mitgebracht (z. B. bereits abgelaufener)
Häufige Fragen
Kann ich die PIN auch selbst zurücksetzen?
Mit dem PIN-Brief und der AusweisApp2 ist eine Entsperrung online möglich, sofern der PUK (10-stellig) noch vorhanden ist.
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Inhalte zuletzt geprüft: 26.09.2026