Änderung von Vor- oder Familiennamen außerhalb der gesetzlichen Regelfälle (z. B. Heirat) über das Standesamt bzw. die Namensänderungsbehörde.
Damit wir Namensänderung mit dem zuständigen Standesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Namensänderung.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde · Begründung des wichtigen Grundes
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
30 € und mehreren Hundert Euro Verwaltungsgebühr
Antrag beim Standesamt stellen
Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des wichtigen Grundes.
Unterlagen einreichen
Geburtsurkunde, Personalausweis, ggf. ärztliche/psychologische Gutachten.
Entscheidung abwarten
Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall mehrere Monate betragen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen mit wichtigem Grund, z. B. diskriminierende Namen, Rufnamenänderung nach Adoption oder Geschlechtsanpassung.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.