Namensänderung beantragen
Änderung von Vor- oder Familiennamen außerhalb der gesetzlichen Regelfälle (z. B. Heirat) über das Standesamt bzw. die Namensänderungsbehörde.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Namensänderung mit dem zuständigen Standesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Namensänderung.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde · Begründung des wichtigen Grundes
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
30 € und mehreren Hundert Euro Verwaltungsgebühr
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Standesamt stellen
Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des wichtigen Grundes.
- 2
Unterlagen einreichen
Geburtsurkunde, Personalausweis, ggf. ärztliche/psychologische Gutachten.
- 3
Entscheidung abwarten
Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall mehrere Monate betragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit wichtigem Grund, z. B. diskriminierende Namen, Rufnamenänderung nach Adoption oder Geschlechtsanpassung.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Begründung des wichtigen Grundes zu knapp
- •Geburtsurkunde fehlt im Original
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes nachgewiesen
- •Unterlagen unvollständig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %