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Personenstand

Namensänderung beantragen

Änderung von Vor- oder Familiennamen außerhalb der gesetzlichen Regelfälle (z. B. Heirat) über das Standesamt bzw. die Namensänderungsbehörde.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Namensänderung mit dem zuständigen Standesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Namensänderung.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 65.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Geburtsurkunde · Begründung des wichtigen Grundes

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    30 € und mehreren Hundert Euro Verwaltungsgebühr

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Standesamt stellen

    Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des wichtigen Grundes.

  2. 2

    Unterlagen einreichen

    Geburtsurkunde, Personalausweis, ggf. ärztliche/psychologische Gutachten.

  3. 3

    Entscheidung abwarten

    Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall mehrere Monate betragen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit wichtigem Grund, z. B. diskriminierende Namen, Rufnamenänderung nach Adoption oder Geschlechtsanpassung.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Begründung des wichtigen Grundes zu knapp
  • Geburtsurkunde fehlt im Original

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes nachgewiesen
  • Unterlagen unvollständig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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