Abfallbehörde
Abfallbehörde Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Müllentsorgung, Sperrmüll, Abfallgebühren und Wertstoffhöfe in Bad Windsheim.
Bad Windsheim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Abfallbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Abfallbehörde Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimKontakt & Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00 · Mi 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 14:00–17:30 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Müllentsorgung
- Sperrmüll
- Abfallgebühren
- Wertstoffhof
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