Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Füssen.
Füssen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ostallgäu – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde OstallgäuKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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