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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Lichtenau

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Lichtenau.

Diese Aufgabe wird in Lichtenau über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Grauelsbaum) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Glockenstraße 5, 77839 Lichtenau

+49 7227 2784

OV.Grauelsbaum@lichtenau-baden.de

Mi 10:00–12:00 · Do 14:00–16:30 · Fr 16:30–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

Zur Behördenseite für Terminbuchung

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