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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Weinstraße

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt an der Weinstraße.

Diese Aufgabe wird in Neustadt an der Weinstraße über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgeramt) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Hindenburgstraße, 67433 Neustadt an der Weinstraße

+49 6321 8551866

Mo, Di 08:00–12:00, Mo 13:00–16:00, Do 13:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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