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Behörde für Bürgergeld

Zuständig ist in der Regel das Jobcenter an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Bürgergeld mit dem zuständigen Jobcenter in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bürgergeld.

Jobcenter

Zuständig für:

  • Bürgergeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Eingliederung

Weitere Wege