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Behörde für Daueraufenthalt-EU beantragen

Zuständig ist in der Regel das Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Daueraufenthalt-EU beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Daueraufenthalt-EU beantragen.

Ausländerbehörde

Zuständig für:

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

Weitere Wege