Zuständig ist in der Regel das Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Daueraufenthalt-EU beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Daueraufenthalt-EU beantragen.
Zuständig für: