Behörde für Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung
Zuständig ist in der Regel das Denkmalschutzbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Damit wir Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Denkmalschutzbehörde
Zuständig für:
- Denkmalschutz
- Denkmalgenehmigung
- Baudenkmal