Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Haltung eines Gefahrtiers genehmigen lassen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Haltung eines Gefahrtiers genehmigen lassen.
Zuständig für: