Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen.
Zuständig für: