Zuständig ist in der Regel das Forstamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald.
Zuständig für: