Behörde für Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald
Zuständig ist in der Regel das Forstamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald.
Forstamt
Zuständig für:
- Wald
- Forstwirtschaft
- Baumfällung im Wald