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Behörde für Lohnklage erheben

Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Lohnklage erheben mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Arbeitsgericht

Zuständig für:

  • Kündigungsschutzklage
  • Lohnklage
  • Arbeitszeugnis

Weitere Wege