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Behörde für Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragen

Zuständig ist in der Regel das BAföG-Amt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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BAföG-Amt

Zuständig für:

  • BAföG
  • Ausbildungsförderung
  • Studierendenförderung

Weitere Wege

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