Behörde für Nachteilsausgleich in der Schule beantragen
Zuständig ist in der Regel das Schulamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Nachteilsausgleich in der Schule beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Nachteilsausgleich in der Schule beantragen.
Schulamt
Zuständig für:
- Einschulung
- Schulwechsel
- Schulpflicht