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Behörde für Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Zuständig ist in der Regel das Beitragsservice an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Beitragsservice

Zuständig für:

  • Rundfunkbeitrag
  • Befreiung
  • Ermäßigung
  • Wohnungsabmeldung

Weitere Wege

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