Zuständig ist in der Regel das Jugendamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben mit dem zuständigen Jugendamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.
Zuständig für: