Zuständig ist in der Regel das Tiefbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Straßenaufbruch genehmigen lassen mit dem zuständigen Tiefbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Straßenaufbruch genehmigen lassen.
Zuständig für: