Zuständig ist in der Regel das Straßenbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen.
Zuständig für: