Zuständig ist in der Regel das Vollstreckungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Stundung kommunaler Abgaben beantragen mit dem zuständigen Vollstreckungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Stundung kommunaler Abgaben beantragen.
Zuständig für: