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Behörde für Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen

Zuständig ist in der Regel das Umweltministerium an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Umweltministerium

Zuständig für:

  • Umweltförderung
  • Klimaschutz
  • Naturschutz

Weitere Wege

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