Behörde für Waldumwandlung genehmigen lassen
Zuständig ist in der Regel das Forstamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Waldumwandlung genehmigen lassen mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Waldumwandlung genehmigen lassen.
Forstamt
Zuständig für:
- Wald
- Forstwirtschaft
- Baumfällung im Wald