Zum Inhalt springen
StaatsNavigator

EU-Daueraufenthaltsrecht beantragen (§ 9a AufenthG) – Bearbeitungsfrist

ca. 1 Monate

Ab Antragseingang hat das Amt 42 Tage Zeit – danach dürfen Sie freundlich nachfragen.

Rechtsgrundlage: § 25 SGB X / leistungsspezifisch

Frist berechnen →