EU-Daueraufenthaltsrecht nach § 9a AufenthG (Art. 18 RL 2003/109/EG) – unbefristeter Status für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in einem EU-Staat.
Damit wir EU-Daueraufenthaltsrecht beantragen (§ 9a AufenthG) mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Reisepass · Einkommensnachweise · Deutschzertifikat B1 · Rentenversicherungsverlauf
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
135 €
Voraussetzungen prüfen
5 Jahre Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, mind. 60 Monate Rentenversicherung, B1-Deutsch.
Termin bei der Ausländerbehörde buchen
Frühzeitig buchen, da Wartezeiten lang sein können.
Antrag mit allen Unterlagen stellen
Gebühr ca. 135 €.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Drittstaatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Einkommens-, Sprach- und Integrationsvoraussetzungen erfüllen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, z. B. für Hochqualifizierte nach § 18c AufenthG.