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Sonstiges

Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen

Ausnahme von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung für Tätigkeiten, die den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 55.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen

    Mit Beschreibung der geplanten Tätigkeit und Begründung.

  2. 2

    Prüfung der Verträglichkeit

    Behörde prüft Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck.

  3. 3

    Ausnahme- oder Befreiungsbescheid

    Ggf. mit Auflagen und Kompensationsmaßnahmen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne naturschutzfachliche Begründung eingereicht
  • Maßnahmen bereits begonnen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks
  • Keine Alternativlösung außerhalb des Schutzgebiets möglich

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen oder Unternehmen, die in oder an einem Naturschutzgebiet Tätigkeiten ausführen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne naturschutzfachliche Begründung eingereicht
  • Maßnahmen bereits begonnen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks
  • Keine Alternativlösung außerhalb des Schutzgebiets möglich

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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