Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen
Ausnahme von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung für Tätigkeiten, die den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen
Mit Beschreibung der geplanten Tätigkeit und Begründung.
- 2
Prüfung der Verträglichkeit
Behörde prüft Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck.
- 3
Ausnahme- oder Befreiungsbescheid
Ggf. mit Auflagen und Kompensationsmaßnahmen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag ohne naturschutzfachliche Begründung eingereicht
- • Maßnahmen bereits begonnen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks
- • Keine Alternativlösung außerhalb des Schutzgebiets möglich
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen oder Unternehmen, die in oder an einem Naturschutzgebiet Tätigkeiten ausführen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne naturschutzfachliche Begründung eingereicht
- •Maßnahmen bereits begonnen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks
- •Keine Alternativlösung außerhalb des Schutzgebiets möglich
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.