Zuständig ist in der Regel das Untere Naturschutzbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen.
Zuständig für: